Clubordnung
Der Modellbauclub "Junges Land" Obervorschütz ist eigenständig.
In seiner Arbeit versteht
er sich
als Beitrag
evangelischer
Jugendarbeit
innerhalb
der Kirchengemeinde Obervorschütz.
Er hält für seine Mitglieder unterschiedliche Kategorien bereit.
Kategorie A:
Mitglieder, die über den Club versichert sind und aktiv/regelmäßig an der Winterarbeit teilnehmen. Hierunter fallen Projektarbeiten mit dem 4. Schuljahr der Grundschule Obervorschütz und die Teilnahme an den wöchentlichen Modellbauabenden in unseren Räumen der Grundschule Obervorschütz.
außerdem wird die Pflege des Platzes "Fenner Höhe" übernommen
Diesen Mitgliedern stehen die clubeigenen Flugmodelle und Fernsteuerungsanlagen zur Verfügung, soweit sie in Clubveranstaltungen genutzt werden.
Kategorie B:
Kategorie C:
Mitglieder, die über den Club
versichert sind, und den Platz "vor und hinter dem Odenberg" nutzen.
Kategorie D:
Mitglieder, die den Wehr- oder Ersatzdienst leisten. Sie sind von den Beitragszahlungen freigestellt und behalten die Rechte, die sie vor Eintritt in ihren Dienst hatten.
Kategorie E:
Platznutzer "Vor und hinter dem Odenberg", die nicht unter die Kategorie A;B;C;D fallen.
Eigener Versicherungsnachweis sowie Mitgliedschaft in einem Modellflugverein sind Voraussetzung.
Kategorie F:
Passive-, Ehren-, und fördernde Mitglieder. Sie werden über die Clubarbeit informiert und zu den besonderen Veranstaltungen eingeladen.
Über eine zu entrichtende Grundgebühr hinaus, sind die Beiträge sind freiwillig.
Vollmitglieder mit Stimmrecht sind die Mitglieder der Kategorien: A, B, C und D.
Dem Vorstand gehören an: Der Vorsitzende* (= Clubleiter), der Kassenwart, der Schriftführer, der Werkstattleiter und deren Stellvertreter.
* Der Vorsitzende sollte - weil der
Club sich Bestandteil kirchlicher Jugendarbeit versteht -
kirchlicher Mitarbeiter sein und
kann durch
den Kirchenvorstand bestätigt werden.
Nutzung von clubeigenem Gerät und Anlagen:
1. Nutzung von
clubeigenem Gerät kann aus versicherungsrechtlichen Gründen nur zu
Clubveranstaltungen
genutzt werden.
Modelle und Anlagen werden bei dem Werkstattmeister angemeldet und von ihm
ausgehändigt.
Die Ausleihdauer wird mit ihm vereinbart.
Auftretende Schäden müssen vom Verursacher fachgerecht behoben werden.
2. Fliegen auf
clubeigenen Plätzen kann unter den vom Regierungspräsidenten genannten
Bedingungen
erfolgen. (Genehmigung vom 25.02.85 LuftV0 §16 Abs.5)
Betriebszeiten und Bedingungen:
2a) "Fenner Höhe"
2b) "Vor und hinter dem Odenberg"
Flugzeiten zu jeder Zeit, außer den für die Heuernte eingeschränkten Wochen im Mai/Juni und dem zweiten Schnitt im Juli (Wird durch aufgestellte Schilder angezeigt.), sowie unter der Beachtung: Flugende, 30 Minuten vor Sonnenuntergang.
Die Zufahrt ist vom Süden her. Fahrzeuge werden auf dem ausgeschilderten Gelände geparkt.
Ausnahmen: Für ältere und behinderte Mitglieder darf auch der Waldweg als Zufahrt genutzt werden. Näheres regelt der Vorstand.
Flug- und Funkregeln sind zu beachten.
Der gültige Mitgliedsausweis ist sichtbar zu tragen.
Flug- und Funkregeln sind zu beachten
3. Die vom Club abgeschlossene Versicherung haftet nur dann für Schäden, wenn:
a) die Versicherungsprämie gezahlt ist.
b) der Schaden bei einer Clubveranstaltung entstanden ist.
c) die für die Aufstiegserlaubnis vorgeschriebenen Bedingungen eingehalten wurden.
4. Clubveranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen mindestens zwei Mitglieder anwesend sind, von denen einer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ein Mitglied muss über einen clubinternen Nachweis über die ausreichende fliegerische Qualifikation verfügen.
Gebührenordnung
Kategorie |
Beitragsart | Versicherungsbeitrag |
Club-Beitrag* |
Gesamtbeitrag (pro Person) |
ab 01.01.2013 | ab 01.01.2013 | |||
A |
∙
Jugendliche: * Familientarif für mehr als 1 Mitglied pro Familie |
∙
12,00 € |
∙
15,35 €
16,00 € ∙ -2,50 € |
∙
27,35 €
28,00 € * (abzgl. evtl. Rabatte, siehe links) |
B |
∙ Jugendliche: |
∙
12,00 € |
∙
30,70 €
31,00 € |
∙
42,70 €
43,00 €
|
C |
∙ Jugendliche: |
∙
12,00 € |
∙
15,35 €
22,00 € ∙ 15,35 € 22,00 € |
∙ 27,35
€
34,00 € |
D |
∙ Wehr- oder Ersatzdienstleistende | ∙ 12,00 € | ∙ frei | ∙ 12,00 € 12,00 € |
E |
∙ Gäste, die Clubgelände nutzen |
Versicherungsnachweis ist bei |
∙ 15,35 € 16,00 € |
∙ 15,35 € 16,00 € |
F |
∙
Passive Mitglieder
- ohne Mitgliedschaft im DMFV - mit Mitgliedschaft im DMFV
∙
Jugendliche: |
∙ kein Beitrag
∙
10,00 € |
∙ Mindestspende
∙ 5,10 €
6,00 €
∙
5,10 €
6,00 € |
∙
5,10 €
6,00 €
∙
15,10 €
16,00 € |
(Angaben gelten pro Jahr)
Kündigung
Eine Kündigung für das Folgejahr im Modellbauclub muss bis spätestens 15.09.20xx in schriftlicher Form vorliegen.